Die Kernvorteile des privatnützigen Vereins
Alle Vorteile einer Stiftung
Schütze dein Vermögen vor Scheidung, Unterhalt oder privaten Gläubigern – ohne Stiftungsaufsicht, ohne starre Satzung und ohne unnötige Bürokratie.
Die bessere VV-GmbH
Das Vermögen wird nicht zum Betriebsvermögen und kann mit den gleichen Haltefristen wie bei der Privatperson steuerfrei verkauft werden.
Frei vererben, frei auswandern
Bestimme frei, wer dein Vermögen einmal bekommt: ohne gesetzliche Erbfolge, ohne Pflichtteilsansprüche und ohne Erbschaftsteuer. Und habe die Freiheit auszuwandern, ohne Wegzugssteuer zu zahlen.
Die 9 größten Herausforderungen für Unternehmer und Immobilienanleger
Als Unternehmer oder Immobilienanleger sind dir einige dieser Herausforderungen sicher bekannt:
Höchste Steuer- und Abgabenlast
- Damit 2.500 Euro netto bei dir ankommen, müssen bis zu 5.000 Euro abgeführt werden.
- Jeder weitere Euro wird mit bis zu 47 % besteuert.
- Die Hälfte von dem, was du erwirtschaftest, kommt also nie bei dir an.
Die wahre Steuerlast ist dein fehlender Zinseszins
- Jeder Euro, den du an Steuern zahlst, kann nie wieder Erträge für dich erwirtschaften.
- Die eigentliche Steuerlast ist also nicht die Zahlung von heute. Es ist der Zinseszins, der dir über die Jahre entgeht.
- Über 30 Jahre entgeht dir somit ein Millionenvermögen.
Dein Steuerberater erklärt nur
- Dein Steuerberater erstellt deine Steuererklärung. Er rechnet also ab, was letztes Jahr passiert ist.
- Wie du nächstes Jahr weniger zahlst, ist nicht sein Auftrag.
- Und der teure Spezialist, den du gefragt hast, hat dir ein Konstrukt empfohlen, dessen Vorteile dir selbst nie wirklich klar waren.
Gefangen in der Steuerspar-Blase
- Also nimmst du das Steuernsparen selbst in die Hand: der nächste Investitionsabzugsbetrag, höhere Abschreibungen, Nutzungsdauergutachten, die Ehegattenschaukel. Und ständig die Frage, was sich noch als Betriebsausgabe absetzen lässt.
- Jede dieser Maßnahmen spart einmal ein paar Prozent. Doch das eigentliche Problem löst sie nicht.
Keine Zeit mehr für das Tagesgeschäft
- Jede einzelne Gestaltung bedeutet mehr Aufwand: ein weiterer Betrieb, eine weitere Buchhaltung und weitere Rückfragen vom Finanzamt.
- Gleichzeitig hast du das Gefühl, dass das Finanzamt immer genauer hinschaut und in der nächsten Betriebsprüfung nur auf die Nachzahlung wartet.
- So fließt deine Zeit in die Verwaltung statt in dein Tagesgeschäft.
Du fühlst dich abhängig
- Du verschwendest deine Zeit mit der Vorbereitung der Buchhaltung, der Zuarbeit zum Steuerberater, mit Betriebsprüfungen und Papierkram.
- Du fühlst dich abhängig von deinem Steuerberater, damit er die Zeit findet, deine Struktur am Laufen zu halten.
- Du bist frustriert und verlierst dabei immer mehr den Spaß am Investieren und am Unternehmertum.
Dein Vermögen ist ungeschützt
- Depot, Immobilien, Beteiligungen: Alles gehört dir privat. Und was dir privat gehört, kann man dir nehmen: bei einer Scheidung, über den Unterhalt oder durch private Gläubiger.
- Die gängigen Methoden wie Stiftung und Genossenschaft schrecken dich ab, weil sie einen hohen Gründungsaufwand oder hohe laufende Kosten verursachen.
- Also passiert nichts. Und je mehr Vermögen dazukommt, desto teurer wird die spätere Übertragung.
Die gesetzliche Erbfolge entscheidet, nicht du
- Ohne eigene Regelung erbt, wer mit dir verwandt ist. Das Gesetz fragt nicht, wie ihr zueinander steht.
- So erben auch die, mit denen du längst nichts mehr zu tun hast.
- Und selbst mit Testament bleibt der Pflichtteil: Ganz enterben kannst du niemanden.
Erbschaftsteuer und Wegzugssteuer greifen doppelt zu
- Dein Vermögen ist bereits versteuert. Im Erbfall besteuert der Staat es trotzdem noch einmal.
- Ist nicht genug Bargeld da, müssen deine Erben Immobilien verkaufen, nur um die Steuer zu zahlen.
- Und wenn du Deutschland verlassen willst, kostet dich das mit der Wegzugssteuer bis zu 45 %.
Du hast nichts falsch gemacht. Was dir privat gehört, ist nun einmal angreifbar, voll besteuert und im Erbgang teilbar. Das lässt sich ändern, und die Rechtsform dafür gibt es seit über hundert Jahren.
Passt der Verein zu mir?Was mit einem privatnützigen Verein möglich ist
Der privatnützige Verein ist ein ganz normaler Verein nach dem BGB. Er ist nicht gemeinnützig und muss es auch nicht sein. Sein Zweck ist ein anderer: Er fördert seine Mitglieder, also deine Familie. Und er hat Eigenschaften, die es sonst in keiner Rechtsform zusammen gibt.
0–15 % statt bis zu 47 %
- Der Verein ist eine Körperschaft und profitiert von allen Vorteilen des Körperschaftsteuerrechts.
- Er ist selbst aber nicht gewerblich, wie es zum Beispiel bei der VV-GmbH der Fall ist.
- In der reinen Vermögensverwaltung fällt daher keine Gewerbesteuer an, und je nach Einkunftsart liegt die Steuer nur zwischen 0 und 15 %.
Gewinne direkt nutzen, ohne zweite Steuer
- Die Netto-Gewinne nutzt der Verein direkt für seinen Zweck: die Förderung seiner Mitglieder, also deiner Familie.
- Was der Verein anschafft und seinen Mitgliedern im Rahmen des Satzungszwecks zur Verfügung stellt, erspart jedem Mitglied private Ausgaben.
- Eine Ausschüttung wie bei der GmbH gibt es nicht. Also zahlst du auch keine 25 % Abgeltungssteuer.
Steuerfrei mit Immobilien
- Immobilien kann der Verein nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen, genau wie du als Privatperson.
- Vermietet der Verein nur Wohnungen, kann er sogar komplett von der Steuer befreit werden, ganz ohne Gemeinnützigkeit. Dann kann er jederzeit steuerfrei verkaufen, ohne 10-Jahres-Frist.
Die bessere Holding
- Gewinnausschüttungen aus der Tochter-GmbH des Vereins werden mit nur 0–0,75 % besteuert.
- Auch der Verkauf der Tochter-GmbH und Kursgewinne aus Aktien werden mit nur 0 bis 0,75 % besteuert.
- Das ergibt sich aus dem Schachtelprivileg des § 8b KStG.
Keine Bürokratie
- Der Verein braucht keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Gewerbesteuererklärung.
- Die Buchhaltung im Verein unterscheidet sich nicht von deiner privaten. Es entsteht kein Mehraufwand.
- Die Steuererklärung ist sogar einfacher als deine private. Der Verein muss zum Beispiel keine Anlage V für jede Immobilie erstellen.
Kein Gewerbebetrieb, keine Bürokratie
- Anders als die GmbH ist der Verein nicht automatisch ein Gewerbebetrieb.
- Er meldet kein Gewerbe an, zahlt keine Gewerbesteuer und ist kein Pflichtmitglied der IHK.
- Er ist daher auch nicht bilanzierungspflichtig und hat keine Offenlegungspflicht.
- Die Bürokratie, die dich heute Zeit kostet, entsteht gar nicht erst.
Volle Kontrolle und Flexibilität
- Du behältst als Gründer die Kontrolle. Und anders als bei der Stiftung kannst du die Satzung jederzeit ändern.
- Eine staatliche Aufsicht über den Verein wie bei der Stiftung gibt es nicht.
- Und falls du später doch eine andere Rechtsform willst, kann der Verein auch in eine GmbH, Genossenschaft bis hin zur GbR umgewandelt werden.
Anonymität und Diskretion
- Die Mitgliederliste ist nicht öffentlich. Niemand sieht, wer Mitglied ist und vom Verein profitiert.
- Es gibt keine Offenlegungspflicht. Niemand sieht, wie viel Vermögen im Verein liegt.
- Öffentlich sichtbar sind nur die Vorstandsmitglieder im Vereinsregister. Und selbst die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister ist keine Pflicht.
Schutz vor privaten Risiken
- Das Vereinsvermögen gehört rechtlich dem Verein, nicht dir oder den Mitgliedern. Du kontrollierst es trotzdem vollständig und entscheidest allein, was damit passiert.
- Und weil es dir nicht gehört, kann man es dir auch nicht nehmen: nicht bei einer Scheidung, nicht bei einer Insolvenz, nicht durch private Gläubiger.
Familie fördern, Vermögen zusammenhalten
- Der Zweck des Vereins ist genau das, wofür du überhaupt Geld verdienst: das Leben deiner Familie zu fördern und abzusichern.
- Das Vermögen bleibt im Verein gebündelt, über Generationen.
- Im Erbfall wird nichts aufgeteilt und nichts zersplittert.
Nachfolge frei bestimmen
- Du bestimmst deinen Nachfolger selbst und kannst die Entscheidung jederzeit ändern. Auch jemand außerhalb der Familie kann es werden.
- Pflichtteile gibt es dabei nicht.
- Und weil das Vereinsvermögen gar nicht erst vererbt wird, fällt auch keine Erbschaftsteuer an.
Was bringt der Verein in deinem Fall?
Das rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam durch. Und wenn der Verein für dich nicht passt, sagen wir dir das genauso klar.
Kostenloses ErstgesprächDie häufigsten Irrtümer über den Verein
Der Verein ist die Rechtsform, in der sich Menschen seit über 100 Jahren zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen: der Sportverein, der Familienverein, der Nachbarschaftsverein. Rund 95 % aller gemeinnützigen Organisationen nutzen die Rechtsform des Vereins, und 99 % der Inhalte im Internet beziehen sich auf den gemeinnützigen Verein. Daher halten sich viele Irrtümer zum Verein hartnäckig.
„Ein Verein muss gemeinnützig sein."+
„Der Verein darf doch nur 45.000 Euro Umsatz machen."+
„Der Verein darf doch gar kein Vermögen besitzen."+
„Ein Verein darf kein Vermögen verwalten."+
Doch. Die Verwaltung des Vereinsvermögens gehört regelmäßig zu den grundlegenden Aufgaben eines Vereins (BGH, Urt. v. 30.11.1967 – II ZR 3/66, BGHZ 49, 175, 179). Unzählige Vereine halten Rücklagen, Immobilien oder Beteiligungen an Gesellschaften.
Das ist gelebte Praxis, die ganz Großen machen es längst: Der ADAC ist ein Verein und gleichzeitig eine Konzernspitze. Und die gesamte TÜV-Landschaft ist im Kern immer dasselbe: ein Verein, der eine operative Kapitalgesellschaft hält.
„Ich brauche doch sieben Mitglieder."+
Nein. Für die Gründung reichen zwei Mitglieder. Nur für die Eintragung ins Vereinsregister muss die Satzung von sieben Mitgliedern unterschrieben sein. Das müssen keine Gründungsmitglieder sein, sie können auch später dazukommen. Und nach der Eintragung genügen dauerhaft drei Mitglieder.
Mitglied kann dabei fast jeder sein: deine Kinder, deine Eltern, dein Partner, aber auch deine GmbH, eine GbR oder ein anderer Verein. Die Mitgliederzahl ist in der Praxis also kein Hindernis.
„Brauche ich nicht einen Vorsitzenden, Kassenwart und Protokollführer?"+
„Ein Verein braucht jährliche Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen."+
Auch hier kommt es auf die Gestaltung der Satzung an. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins: Sie bestimmt die Regeln, an die sich alle Mitglieder halten müssen.
Sie kann sehr bürokratisch aufgebaut sein, wie es bei den meisten Vereinen der Fall ist. Sie kann den Verwaltungsaufwand aber auch nahezu vollständig reduzieren.
Mit einer 08/15-Satzung aus dem Internet gelingt das nicht. Deshalb kommt es bei der Gründung auf eine durchdachte Satzung an.
„Die Buchhaltung im Verein ist aufwendig."+
Diese Erfahrung stammt aus dem gemeinnützigen Verein. Dort entsteht die Bürokratie durch die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts: Alles muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, und jeder Beleg wird aufbewahrt, um einen Verstoß gegen die Auflagen widerlegen zu können.
Im privatnützigen Verein fallen diese Vorgaben weg: Nur wo steuerlich relevante Einnahmen erzielt oder Ausgaben abgesetzt werden, braucht es Belege. Ausgaben für die Verwirklichung des Vereinszwecks können mangels Gemeinnützigkeit ohnehin nicht von der Steuer abgesetzt werden, dieser Aufwand entfällt daher komplett. Die Buchhaltungs- und Belegpflichten unterscheiden sich damit nicht mehr von deiner privaten Buchhaltung.
„Ich mache mich abhängig von den anderen Mitgliedern."+
Nein. Das Vereinsrecht lässt bei der Gestaltung der Satzung großen Spielraum. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins: Sie bestimmt die Regeln, an die sich alle Mitglieder halten müssen.
Die Satzung kann dir als Gründer eine dauerhaft prägende Rolle sichern. Und sie legt schon heute klare Regeln für die Zeit nach deinem Tod fest, an die sich deine Kinder und deine Familie halten. So vermeidest du Streit von vornherein.
Wer den Verein aufbaut, kann ihn so über Jahrzehnte verantwortlich führen. Der Verein bleibt dabei eine Körperschaft mit echten Mitgliedern und festen Spielregeln. Und diese Spielregeln bestimmst du in der Satzung.
„Ich verliere mein Vermögen an den Verein."+
Wo ist der Haken?
Eine berechtigte Frage. Und du bekommst die Antwort hier genauso offen wie im Erstgespräch: Es gibt drei Haken.
Kein Platz für operatives Geschäft
- Der Verein ist nicht für gewerbliche Tätigkeiten gedacht. Er selbst bleibt ideell und vermögensverwaltend, ein operatives Geschäft darf er nicht betreiben.
- Solche unternehmerischen Tätigkeiten gehören in eine Tochter-GmbH des Vereins, deren Anteile der Verein als reine Beteiligung hält.
Der Verein funktioniert grundlegend anders als eine VV-GmbH oder Stiftung
- Der Verein ist kein Steuersparmodell, das du aufsetzt, Vermögen überträgst und dir dann Gewinne ausschütten lässt. Das ist GmbH-Denkweise, und die funktioniert beim Verein nicht.
- Der Verein muss gelebt werden. Du bist Mitglied, deine Familie wird Mitglied. Private Aktivitäten finden im Verein statt, wodurch der Verein Teil deines Lebens wird.
- Auslagern kannst du das nicht: Den Papierkram kann dein Steuerberater übernehmen. Aber verstehen und leben musst du den Verein selbst.
- Das heißt: Du musst dich damit beschäftigen und die Spielregeln des Vereins verstehen. Diese Zeit musst du dir nehmen. Wer sich diese Zeit nicht nehmen will, für den ist der Verein nichts.
Die Gründung ist kein Selbstläufer
- Eine GmbH gründest du mit einem Mustervertrag beim Notar. Nach zwei bis drei Wochen ist sie im Handelsregister eingetragen und voll rechtsfähig.
- Der Verein ist zwar schnell gegründet. Aber bis er im Vereinsregister eingetragen und voll einsatzbereit ist, können 3 bis 12 Monate vergehen.
- Deshalb ist es wichtig, die Gründung jetzt anzustoßen und nicht erst, wenn du den Verein brauchst. Der Verein ist eine langfristige Entscheidung, die vorausschauend geplant und sauber umgesetzt werden muss.
Und genau hier beginnt unsere Arbeit
Beim Verein steht der ideelle Zweck im Vordergrund, und dieser Zweck muss tatsächlich gelebt werden. Deshalb entwickeln wir mit dir einen Zweck, der zu dir und deiner Familie passt und sich im Alltag wirklich leben lässt. Dazu kommt eine Satzung, die deine Kontrolle sichert und die Vorteile überhaupt erst möglich macht.
Unser Anspruch: Am Ende steht kein weiteres Konstrukt, das dich beschäftigt und dir Kopfschmerzen macht. Sondern ein Verein, der sich von selbst in deinen Alltag fügt, als wäre er schon immer da gewesen. Der einfach zu handhaben ist. Und der ganz nebenbei dafür sorgt, dass du massiv Steuern sparst, dein Vermögen geschützt ist und du deine Nachfolge frei gestalten kannst.
Es ist wie Autofahren. Am Anfang gibt es viele Regeln, die man verstehen muss. Und bei der ersten Fahrt denkst du über jeden Handgriff nach. Doch schon bald fährst du völlig intuitiv, ohne über Blinker oder Schulterblick nachzudenken. Genauso ist es beim Verein. Aber bis dahin musst du diesen Weg erst einmal gehen. Und genau dabei begleiten wir dich, Schritt für Schritt.
Kostenloses ErstgesprächFür wen der privatnützige Verein gemacht ist – und für wen nicht
Grundsätzlich für jeden, der weiter Vermögen aufbauen und langfristig schützen will – insbesondere:
Immobilienanleger
Um den Bestandsaufbau durch Steuervorteile massiv zu beschleunigen.
Unternehmer
Um das Unternehmen in eine optimale Struktur zu bringen und deutlich weniger Steuern zu zahlen.
Selbstständige & Freiberufler
Um privates Vermögen zuverlässig vor beruflichen Risiken zu schützen.
Kapitalanleger
Um Kursgewinne im Verein statt privat zu realisieren – mit 0–15 % Steuern statt 25 % Abgeltungsteuer.
Gutverdienende Angestellte
Um laufendes Einkommen und künftiges Vermögen vor privaten Risiken zu schützen.
Zukünftige Bauherren
Um das künftige Eigenheim von Anfang an vor privaten Risiken abzusichern.
Der Verein passt zu dir, wenn ...
- du langfristig denkst und Vermögen dauerhaft aufbauen und schützen willst.
- du dein Vermögen nicht nur aufbauen, sondern auch für dich und deine Familie nutzen willst: Genau dafür ist der Verein da.
- du bereit bist, dich einmal richtig mit dem Verein zu beschäftigen und seine Spielregeln zu verstehen.
- du bereit bist, in den sauberen Aufbau zu investieren: Zeit für die Grundlagen und eine durchdachte Begleitung bei der Gründung.
Der Verein passt nicht, wenn ...
- du den Verein wie eine VV-GmbH nutzen willst: Vermögen rein, Gewinne ausschütten. Diese Denkweise funktioniert beim Verein nicht.
- du ein operatives Geschäft direkt im Verein betreiben willst. Dafür ist die Tochter-GmbH da.
- jemand anderes das alles für dich erledigen soll, ohne dass du dich selbst damit beschäftigst. Den Verein kannst du nicht auslagern.
- du nicht bereit bist, Zeit und Geld in den richtigen Aufbau zu investieren. Eine Struktur, die Jahrzehnte trägt, entsteht nicht nebenbei und nicht zum Nulltarif.
Verein, Stiftung oder GmbH – der direkte Vergleich
Allgemeiner Vergleich
| Kriterium | Privatnütziger VereinVerein | Privatnützige StiftungStiftung | VV-GmbH / HoldingVV-GmbH |
|---|---|---|---|
| Schutz vor Scheidung, Unterhalt, Insolvenz | ✓ | ✓ | ✗ |
| Auswandern ohne Wegzugssteuer | ✓ | ✓ | ✗ |
| Vermeidung von Erbschaftsteuer | ✓ | ✗ Erbersatzsteuer alle 30 Jahre | ✗ |
| Nachfolge ohne Pflichtteilsansprüche | ✓ | ✓ | ✗ |
| Keine Bilanzierungspflicht | ✓ | ✓ | ✗ |
| Keine Veröffentlichungspflicht | ✓ | ✓ | ✗ |
| Anonymität der Mitglieder / Begünstigten | ✓ | ✓ | ✗ |
| Keine Rechenschaftsberichte | ✓ | ✗ jährliche Rechenschaftsberichte | ✗ regelmäßige Betriebsprüfungen |
| Begünstigtenkreis jederzeit änderbar | ✓ | ✗ | – |
| Satzung jederzeit änderbar | ✓ | ✗ nur schwer änderbar | Änderung nur über Notar möglich |
Steuerlicher Vergleich
| Kriterium | Privatnütziger VereinVerein | Privatnützige StiftungStiftung | VV-GmbH / HoldingVV-GmbH |
|---|---|---|---|
| Kein Risiko gewerblicher Infizierung | ✓ | ✓ | ✗ |
| Steuerfreier Immobilienverkauf nach 10 Jahren | ✓ | ✓ | ✗ |
| Steuerfreier Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist möglich | ✓ | ✗ | ✗ |
| Steuerfreie Gewinnverwendung der Nettoerträge | ✓ | ✗ steuerpflichtig mit 0–25 % | ✗ 25 % Abgeltungssteuer |
| Steuerfreie Übertragung laufender Einkünfte / Vermögen | ✓ | ✗ | ✓ |
| Komplette Steuerbefreiung ohne Gemeinnützigkeit möglich | ✓ | ✗ | ✗ |
So arbeitet der privatnützige Verein in der Praxis
Über 100.000 Euro Mieteinnahmen, steuerfrei
Problem
Anstehender Kauf einer cashflow-starken Immobilie mit hohen Mieteinnahmen. Jeder Euro Gewinn hätte mit bis zu 45 % versteuert werden müssen.
Lösung
Gründung eines privatnützigen Vereins. Die Immobilie wurde über den Verein gekauft, die Bestandsmieter wurden als Mitglieder aufgenommen.
Ergebnis
- Der Verein wurde komplett von der Steuer befreit.
- Über 100.000 Euro Mieteinnahmen pro Jahr, steuerfrei.
Depot geschützt, Kursgewinne fast steuerfrei
Problem
Hohes siebenstelliges Depot mit regelmäßigen Kursgewinnen aus Aktien und ETFs. Gleichzeitig das Risiko einer möglichen Scheidung.
Lösung
Gründung eines privatnützigen Vereins. Depot und weitere Vermögenswerte wurden schrittweise auf den Verein übertragen.
Ergebnis
- Nur 0,79 bis 3,2 % Steuern auf Kursgewinne.
- Das Vermögen ist vor dem Zugewinnausgleich geschützt.
Gesamtsteuerlast auf rund 24 % gesenkt
Problem
Über 200.000 Euro Jahresgewinn im Einzelunternehmen, voll steuerpflichtig zum Spitzensteuersatz. Gleichzeitig volle Haftung mit dem Privatvermögen.
Lösung
Gründung eines privatnützigen Vereins als Holding mit Tochter-GmbH. Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH & atypisch still.
Ergebnis
- Die operativen Risiken sind vollständig in der GmbH isoliert.
- Gesamtsteuerlast auf rund 24 % gesenkt und auf maximal 30 % begrenzt.
- Steuerfreie Gewinnausschüttung und Verwendung direkt im Verein.
Das Eigenheim im eigenen Verein
Problem
Der Traum vom Eigenheim. Gleichzeitig wollte die Familie ihr Lebenswerk von Anfang an schützen. Stiftung und Genossenschaft waren ihr zu aufwendig und zu teuer.
Lösung
Gründung eines privatnützigen Vereins. Grundstückskauf und Hausbau liefen über den Verein.
Ergebnis
- Das Eigentum ist vor privaten Risiken geschützt.
- Verwaltungsaufwand: rund 15 Minuten pro Jahr.
- Laufende Kosten: 19,80 Euro im Jahr.
So arbeiten wir zusammen
Kostenloses Erstgespräch
Im kostenlosen telefonischen Erstgespräch schauen wir uns deine aktuelle Situation und deine Ziele ganz genau an. Dabei prüfen wir offen und ehrlich, ob der Verein für dich überhaupt Sinn macht und dir wirklich weiterhilft.
Wenn der Verein in deinem Fall nicht geeignet ist, sagen wir dir das ganz klar, ohne Schönreden. Sollte sich jedoch zeigen, dass der Verein dir echte Vorteile bietet, laden wir dich zu einem ausführlichen 60-minütigen Strategiegespräch ein, um gemeinsam den nächsten Schritt zu gehen.
Kostenloses 60-Minuten-Strategiegespräch
Im Strategiegespräch entwickeln wir gemeinsam ein maßgeschneidertes Konzept, wie du den Verein in deiner persönlichen Situation optimal einsetzen kannst. Dabei erarbeiten wir einen klaren Schritt-für-Schritt-Plan, mit dem du das Konzept sicher in die Praxis umsetzen kannst.
Wenn wir merken, dass wir gut zusammenpassen, können wir im Anschluss darüber sprechen, ob und wie wir dich auch bei der Umsetzung begleiten dürfen.
Gemeinsame Umsetzung
In der gemeinsamen Umsetzung setzen wir das Konzept Schritt für Schritt in die Realität um. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und stellen deinem Steuerbüro auf Wunsch alle nötigen Unterlagen bereit.
Auch nach der Gründung stehen wir dir zur Seite, damit dein Verein nicht nur gegründet, sondern auch gelebt wird: mit Antworten auf praktische Fragen, Musterunterlagen und Unterstützung bei den ersten Schritten des Vereinslebens. So bist du in der Praxis nie allein.
Mein Name ist Jakob Brilz
Mein Name ist Jakob Brilz
Ich bin Deutschlands führender Experte für privatnützige Vereine und habe mehr als 200 privatnützige Vereine mitbegründet und bis zur vollen Arbeitsfähigkeit begleitet.
Seit über 15 Jahren bin ich Unternehmer und Immobilienanleger und war an Firmen in fast jeder Rechtsform beteiligt. Die klassischen Konstrukte und ihre Grenzen kenne ich aus eigener Erfahrung, nicht aus dem Lehrbuch.
Als 2020 mein zweites Kind geboren wurde und drei Wochen später die Welt im Lockdown stillstand, wurde mir klar, wie fragil alles ist, was man sich aufbaut. Ich suchte eine Struktur, die mein Vermögen schützt und den Erbfall absichert, aber ohne mir damit ein zusätzliches Bürokratie-Monster aufzubauen. Gefunden habe ich sie im privatnützigen Verein: In Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern habe ich meine eigenen Vereine aufgebaut. Diese Vereine und ihre Steuervorteile wurden schon mehrfach vom Finanzamt geprüft und mit bestandskräftigen Steuerbescheiden bestätigt.
Heute lebe ich, was ich lehre: Ich betreibe selbst fünf aktive Vereine, als Holding für meine Unternehmen, für meine Immobilien und für das Vermögen meiner Kinder.
Bekannt aus
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
„Ich verliere mein Vermögen an den Verein."+
„Ich brauche doch sieben Mitglieder."+
Nein. Für die Gründung reichen zwei Mitglieder. Nur für die Eintragung ins Vereinsregister muss die Satzung von sieben Mitgliedern unterschrieben sein. Das müssen keine Gründungsmitglieder sein, sie können auch später dazukommen. Und nach der Eintragung genügen dauerhaft drei Mitglieder.
Mitglied kann dabei fast jeder sein: deine Kinder, deine Eltern, dein Partner, aber auch deine GmbH, eine GbR oder ein anderer Verein. Die Mitgliederzahl ist in der Praxis also kein Hindernis.
„Ich mache mich abhängig von den anderen Mitgliedern."+
Nein. Das Vereinsrecht lässt bei der Gestaltung der Satzung großen Spielraum. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins: Sie bestimmt die Regeln, an die sich alle Mitglieder halten müssen.
Die Satzung kann dir als Gründer eine dauerhaft prägende Rolle sichern. Und sie legt schon heute klare Regeln für die Zeit nach deinem Tod fest, an die sich deine Kinder und deine Familie halten. So vermeidest du Streit von vornherein.
Wer den Verein aufbaut, kann ihn so über Jahrzehnte verantwortlich führen. Der Verein bleibt dabei eine Körperschaft mit echten Mitgliedern und festen Spielregeln. Und diese Spielregeln bestimmst du in der Satzung.
Ist das nicht ein wirtschaftlicher Verein?+
Nein. Auch ein Idealverein darf sein Vermögen verwalten, ohne als wirtschaftlicher Verein zu gelten.
Laufender Betrieb
Wie viel Aufwand macht der Verein im laufenden Betrieb?+
Mit der richtigen Satzung fast keinen. Auch die Steuererklärung und die Buchhaltung sind in 10 Minuten selbst erledigt. Natürlich kannst du das auch von deinem Steuerberater machen lassen.
Der effektive Aufwand liegt bei rund 20 Minuten pro Jahr. Und die laufenden Kosten sind nur die Kontoführungsgebühren und 19,80 Euro pro Jahr für das Transparenzregister.
Brauche ich für den laufenden Betrieb einen Steuerberater?+
Nein. Teilweise muss der Verein nicht einmal eine Steuererklärung abgeben. Und wenn er steuerpflichtige Einkünfte hat, ist die Steuererklärung in 10 Minuten selbst erstellt. Sie ist so einfach, dass selbst bei den klassischen Sportvereinen ein ehrenamtlicher Kassenführer die Steuererklärung nebenbei macht.
Natürlich kannst du sie trotzdem an einen Steuerberater abgeben. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.
Brauche ich nicht einen Vorsitzenden, Kassenwart und Protokollführer?+
Nein. Die klassische Besetzung mit Vorsitzendem, Kassenwart und Protokollführer ist zwar gängige Praxis, aber nicht vorgeschrieben. Es genügt eine einzige Person als Vorstand, ähnlich wie der Geschäftsführer einer GmbH.
Muss ich ständig Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen abhalten?+
Nein. Ob und wie oft Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen stattfinden, legt die Satzung fest. Mit der richtigen Satzung reduzierst du diesen Aufwand auf ein Minimum.
Wie finanziert sich der Verein?+
Die Grundlage bilden wie bei jedem Verein die Mitgliedsbeiträge. Dazu kommen die Erträge aus der Vermögensverwaltung des Vereins: Mieten, Kapitalerträge, Beteiligungserträge.
Darüber hinaus können Mitglieder dem Verein Gegenstände überlassen, damit alle Mitglieder davon profitieren. Oder Kapital, mit dem der Verein selbst Anschaffungen für seinen Zweck tätigt.
Vermögen und Steuern
Wird das vom Finanzamt akzeptiert?+
Ja. Der Verein wird akzeptiert, weil wir uns an alle Regeln halten. Der Verein zahlt ganz regulär seine 0 bis 15 % Steuern, genau so, wie es das Gesetz vorsieht. Und das ist fair.
Deshalb versuchen wir auch nicht, diese 0 bis 15 % künstlich weiter zu drücken: keine Nutzungsdauergutachten, keine aufgeblähten Werbungskosten, keine privaten Kosten als Betriebsausgaben. Wir legen alles transparent offen. Genau deswegen sind Finanzämter beim Verein weniger kritisch als bei Immobilienanlegern und Unternehmern, wo sie es gewohnt sind, dass ständig jemand versucht, sein Einkommen mit Tricks kleinzurechnen.
Genau deshalb bekommen wir regelmäßig bestandskräftige Steuerbescheide ohne den Vorbehalt der Nachprüfung. Ganz ohne Diskussion mit dem Finanzamt. Ein besseres Gütesiegel gibt es im Steuerrecht nicht.
Werden die Steuervorteile nicht irgendwann abgeschafft?+
Die Vorteile des Vereins sind keine Gesetzeslücke, die geschlossen werden könnte. Sie folgen aus der Systematik des Körperschaftsteuerrechts und aus einer Rechtsform, die seit 1900 im BGB steht.
Eine Garantie auf ewig gibt es im Steuerrecht nie. Aber zwei Dinge geben Sicherheit: Aktuell geht die Entwicklung sogar in die andere Richtung, die Körperschaftsteuer soll von 15 auf 10 % sinken. Und falls sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern, lässt sich die Satzung anpassen oder der Verein in eine andere Rechtsform umwandeln.
Wie kommt mein Vermögen in den Verein? Entsteht dabei Schenkungsteuer?+
Ein häufiger Einwand lautet: Einem Verein kann man nur 20.000 Euro steuerfrei schenken, alles darüber kostet bis zu 30 % Schenkungsteuer. Das stimmt. Deshalb schenken wir dem Verein auch nichts.
Der Verein hat andere Wege, um Vermögen steuerfrei aufzunehmen, zum Beispiel über Mitgliedsbeiträge. Liquides Vermögen lässt sich so vollständig ohne Schenkungsteuer übertragen. Wichtig ist, dass die Satzung diese Wege vorher sauber anlegt.
Wie kommen meine Immobilien in den Verein? Was ist mit der Grunderwerbsteuer?+
Immobilien werden dem Verein nicht geschenkt, sondern an ihn verkauft. Dafür braucht der Verein weder Eigenkapital noch eine Bank: Du verkaufst mit einem Verkäuferdarlehen. Das funktioniert auch, wenn auf der Immobilie noch eine Grundschuld und eine laufende Finanzierung liegen.
Um die Grunderwerbsteuer kommst du nicht komplett herum, aber sie lässt sich deutlich reduzieren: von 3 bis 6,5 % auf 0,3 bis 0,6 %. Wir haben bereits mehrfach Immobilien mit Gesamtkosten von etwa 0,8 bis 1,3 % des Marktwerts übertragen, inklusive Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Das ist kaum teurer als eine Übertragung an die eigenen Kinder.
Darf der Verein wirklich nur 45.000 Euro Umsatz machen?+
Nein. Diese Grenze gilt nur für gemeinnützige Vereine. Privatnützige Vereine sind davon nicht betroffen.
Nachfolge und Vermögensschutz
Wie funktioniert der Vermögensschutz im Verein?+
Das Vermögen im privatnützigen Verein gehört nicht den Mitgliedern, sondern dem Verein selbst. Es ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt, und genau darin liegt der Schutz: Was dir nicht gehört, kann dir rechtlich auch nicht genommen werden. Gleichzeitig behältst du über den Verein die volle Kontrolle darüber, wer von diesem Vermögen profitiert.
Auch der Verein selbst gehört nicht den Mitgliedern. Sie sind Mitglied im Verein, aber nicht am Vermögen beteiligt. Und die Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht gepfändet werden kann.
Was passiert, wenn ich sterbe oder nicht mehr kann?+
Der Verein stirbt nicht. Er besteht unverändert fort, und das ist einer seiner größten Vorzüge: Das Vereinsvermögen fällt in keinen Nachlass. Es gibt keinen Erbfall und keine Erbschaftsteuer.
Deine Nachfolger wachsen einfach als Mitglieder in den Verein hinein. Und wer den Verein nach dir führt, legst du selbst in der Satzung fest. Die gesetzliche Erbfolge spielt dabei keine Rolle.
Gründung und Zusammenarbeit
Wie lange dauert die Vereinsgründung?+
Innerhalb einer Woche ist dein Verein gegründet, und du erhältst die vollständige Satzung sowie alle relevanten Gründungsunterlagen. Für die vollständige Umsetzung, inklusive Steuernummer, Bankverbindung, Eintragung im Vereinsregister und weiterer formeller Schritte, sollte ein Zeitraum von etwa 3 bis 12 Monaten eingeplant werden.
Während des gesamten Prozesses wirst du umfassend begleitet, bis dein Verein rechtlich und organisatorisch vollständig einsatzbereit ist. Und auch danach lassen wir dich nicht allein: Wir begleiten dich in der Praxis weiter und stehen dir bei allen Fragen rund um deinen Verein zur Verfügung.
Brauche ich für die Gründung einen Steuerberater?+
Nein. Der Verein wird immer unabhängig von deiner bestehenden Struktur gegründet. Die Gründung selbst wirkt sich also nicht auf deine aktuelle steuerliche oder rechtliche Situation aus. Ein Steuerberater ist dafür nicht notwendig.
Erst wenn du später Vermögen an den Verein übertragen willst, zum Beispiel Betriebsvermögen, sollte dein Steuerberater prüfen, ob Fristen oder andere Hinderungsgründe vorliegen und welcher Übertragungsweg am besten geeignet ist. Dafür arbeiten wir ihm gerne zu, mit Konzeptpapieren, Rechtsgrundlagen und Musterunterlagen.
Übrigens: Bevor der Verein gegründet ist, hat dein Steuerberater gar keine Grundlage, auf der er etwas prüfen könnte. Erst mit Satzung und Konzept kann er überhaupt tätig werden.
Was sagt mein Steuerberater dazu?+
Wahrscheinlich kennt er den privatnützigen Verein nicht. Das ist keine Wissenslücke, die man ihm vorwerfen kann. Seine Welt sind die GmbH und die Gewerbebetriebe.
In Deutschland gibt es über 620.000 eingetragene Vereine und noch mehr nicht eingetragene. Aber nur rund 89.000 Steuerberater. Rein rechnerisch müsste also jeder Steuerberater mindestens sieben Vereine als Mandanten haben. Die Realität? Die meisten Steuerberater haben überhaupt keinen Verein als Mandanten.
Das heißt: Dein Steuerberater hat in der Praxis schlicht keine Berührungspunkte mit dem privatnützigen Verein. Nicht weil er schlecht ist, sondern weil es nicht sein Spielfeld ist.
Deshalb arbeiten wir deinem Steuerberater direkt zu. Wir erklären ihm die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere und alle relevanten Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Die laufende Steuererklärung kann er danach ganz normal übernehmen. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.
Bist du Steuerberater oder Rechtsanwalt?+
Nein, und das sollst du direkt von mir wissen. Ich bin Unternehmer und Vereinsstratege: Meine Arbeit ist die Konzeption und Gründungsbegleitung deiner Vereinsstruktur sowie die praktische Begleitung danach.
Die steuerliche und rechtliche Prüfung deines Einzelfalls gehört in die Hände deines Steuerberaters und, wo nötig, eines Rechtsanwalts. Beiden arbeiten wir auf Wunsch direkt zu: Wir erklären ihnen die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere, Rechtsgrundlagen und vollständige Quellenangaben zur Verfügung.
Warum kennt das kaum jemand, wenn es so gut ist?+
Genau hier liegt der Denkfehler. Die ganz Großen machen es doch längst: Der ADAC ist ein Verein und gleichzeitig eine Konzernspitze. Und die gesamte TÜV-Landschaft ist im Kern immer dasselbe: ein Verein, der eine operative Kapitalgesellschaft hält. Die TÜV-Vereine selbst sind dabei rein vermögensverwaltend tätig.
Und was im Großen funktioniert, funktioniert auch im Kleinen. Es gibt unzählige Familienvereine. Gerade alte Adelsfamilien nutzen diese Rechtsform seit über 100 Jahren.
Das bekannteste Beispiel ist der Bismarck'sche Familienverein, gegründet 1896, also vor rund 130 Jahren: Das ist der Familienverein der Familie von Otto von Bismarck, dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reiches. Bei der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände findest du eine Liste mit über hundert Adelsfamilien, die einen solchen privatnützigen Verein nutzen.
Eine andere Form sind die Unterstützungskassen, die Unternehmer gründen, um die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter abzusichern. Und was für die Mitarbeiter eines Betriebs funktioniert, funktioniert auch für die Angehörigen deiner Familie.
Und dann gibt es unzählige Unternehmer, Immobilienanleger und Privatpersonen, die seit Jahrzehnten völlig anonym und im Stillen ihr Vermögen mit einem privatnützigen Verein schützen und aufbauen. Ich selbst habe allein in den letzten 12 Monaten über 200 solcher Vereinsgründungen begleitet.
Dass du es kaum kennst, hat einen einfachen Grund: Die meisten gemeinnützigen Organisationen nutzen ebenfalls die Rechtsform des Vereins. Deshalb beziehen sich fast alle Informationen im Internet auf den gemeinnützigen Verein. Die Frage ist also nicht: Warum macht das keiner? Die Frage ist: Wann fängst du damit an?
Finde heraus, ob der Verein zu deiner Situation passt
Bitte beachte: Aus Kapazitätsgründen betreuen wir nur eine begrenzte Zahl an Kunden gleichzeitig. Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist daher eine Bewerbung notwendig.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns deine aktuelle Situation und deine Ziele ganz genau an. Dabei prüfen wir offen und ehrlich, ob der Verein für dich überhaupt Sinn macht und dir wirklich weiterhilft. Wenn er nicht passt, sagen wir dir das offen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren